Wir sind Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Unterhaltsrecht

Beim Unterhaltsrecht sind folgende Fragen zu beachten:

  • Wie sind die materiellen Anspruchgrundlagen: Besteht überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt?
  • Was ist der Bedarf des Berechtigten: Wie viel Geld muss der Berechtigte zur Verfügung haben?
  • Wie steht es um die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen: Hat der Unterhaltspflichtige genügend Finanzmittel, um den Unterhalt des Berechtigten zu zahlen?
  • Wie verläuft die prozessuale Durchsetzung: Auf welchem Wege kommt der Berechtigte zu seinem Geld?

Was gilt als Unterhalt?

Unterhalt ist das, was eine Partei der anderen zahlt, um für deren Lebensunterhalt aufzukommen. Solche Zahlungen oder Leistungen können durch Geld, Sachen oder Dienstleistungen abgegolten werden. Sachen sind hierbei materielle Dinge, die einen eigenen Wert haben, während zu Dienstleistungen auch Erziehung und Pflege gezählt werden. Wer genau an wen was zahlt ist situations- und einkommensabhängig. Es wird zwischen drei Arten von Unterhalt unterschieden: der nacheheliche Unterhalt, der nach einer Scheidung gezahlt wird, der Trennungsunterhalt und der Betreuungsunterhalt für ein nichteheliches Kind.

Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Beim Anspruch auf Unterhalt unterscheidet das Gesetz zwischen:

  • minderjähriges Kind
  • volljähriges Kind
  • Ehegatten – getrennt lebend und/oder geschiedenen
  • Verwandten

„Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zu Unterhaltssachen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung und vertreten Sie vor Gericht. Auffällig im Unterhaltsrecht ist der Umstand, dass sich Extrempositionen gegenüber stehen, die durch die anwaltliche Betreuung geklärt werden können. Wird der Unterhaltspflichtige vertreten, ist dessen berechtigter Wunsch nach der Scheidung nur kurze Zeit einen geringen Unterhalt zahlen zu müssen.“
Rechtsanwältin Dr. Nicole Langen

Wann besteht Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mit der eine unterschiedliche Dauer des Unterhaltsanspruchs für eheliche und nichteheliche Kinder als unvereinbar mit dem Grundgesetz erachtet wurde, haben nunmehr alle Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, zunächst für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, der im Einzelfall gegebenenfalls verlängert werden kann. Gleichgestellt hiermit werden Ehegatten, die lange verheiratet waren. Nach Auffassung des Gesetzgebers besteht in diesen Fällen auch nach der Scheidung ein aus der langen Ehedauer resultierendes besonderes Vertrauen in die eheliche Solidarität.

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Muss der Ehegatte nach der Scheidung wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen?

Um den Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung zu stärken, wurde dieser ausdrücklich im Gesetz verankert. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Ehegatte wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, ist der Maßstab der „ehelichen Lebensverhältnisse“ nunmehr nur noch als ein Kriterium unter mehreren heranzuziehen. Weiterhin erhalten die Gerichte erweiterte Möglichkeiten zur Befristung und Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt. Für den Fall, dass durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten Kinder betreut werden, soll die Frage einer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit verstärkt von den konkreten Betreuungsmöglichkeiten vor Ort abhängig gemacht werden. Nach wie vor ist die Festlegung dieses Zeitpunktes jedoch eine Frage des Einzelfalles.

Wie wird ein Unterhaltsanspruch berechnet?

Vertritt der Anwalt den unterhaltsbegehrenden Ehegatten, hat dieser die Erwartung, solange wie möglich einen hohen Unterhalt einzufordern und zu erhalten. Unter Heranziehung der Rechtsprechung seit der Unterhaltsreform im Jahre 2008 ist eine optimale Interessenvertretung die engagierte Darlegung der einzelfallbezogenen Umstände, der Berufsvita und der persönlichen Verflochtenheit der streitenden Parteien unabdingbar. Der beauftragte Anwalt muss in vielen Einzelgesprächen mit seiner Mandantin bzw. seinem Mandanten, die Einzelumstände der Ehe akribisch herausarbeiten und entsprechend sorgfältig und umfangreich im Unterhaltsprozess vortragen, um den gewünschten Erfolg überhaupt erzielen zu können. Wir stehen hier mit viel Erfahrung in solchen Verfahren zur persönlichen Betreuung des um den Unterhalt kämpfenden genauso wie für den sich gegen überhöhte Unterhaltsansprüche abwehrenden Mandanten zur Verfügung.

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